Im aktuellen Go bAV! wurden folgende Änderungen/Erweiterungen vorgenommen:
1. Berechnung mit Steuerregelung/Sozialversicherung 2022.
2. AG-Förderung bestehender, nicht geförderter betrieblicher Altersversorgung
Werden bei ‚bestehende bAV‘ im Reiter ‚Gehaltsangaben‘ Versorgungen erfasst, die nicht (angemessen) bezuschusst sind, erscheint auf dem Reiter ‚Modelle‘ die Checkbox ‚AG-Zuschuss für bestehende bAV‘.
Wird diese Checkbox aktiviert, wird die Alt-Versorgung analog der Auswahl in nebenstehender Combo-Box bezuschusst.
Zusätzlich können Sie erfassen, ob und in welcher Höhe der eingegebene AG-Zuschuss der bestehenden bAV nach BRSG anrechenbar ist.
3. Höchstbeitrag gesetzliche KV (freiwillig) bei Gehalt unter KV-BBG
In einigen Fällen kann ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt unter der Krankenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze durch z.B. zusätzliche Provisionszahlungen auf den Höchstbeitrag gesetzliche KV eingestuft sein.
Die kann jetzt mit der zusätzlichen Checkbox-Auswahl bei freiwillig gesetzlich Versicherten erfolgen.
4. Umstellung auf 64-Bit
Da es inzwischen kaum noch Ausnahmen von 64-Bit-Betriebssystemen gibt, liefern wir die Versionen zukünftig standardmäßig als 64-Bit-Version.